Agentur für Arbeit, Geschäftsstelle Lichtenberg
Die Anlaufstelle für Arbeitsuchende und Arbeitgeber im Stadtteil Lichtenberg
Die Geschäftsstelle bietet spezielle Beratung und Information für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren und für Personen über 25. Bei allen Fragen zu Jobsuche, Integration und Geldleistungen ist sie die richtige Adresse. Auch Arbeitgeber können sich an die Geschäftsstelle wenden, deren Arbeitgeberservice Personaldienstleister für regionale Unternehmen ist. Er unterstützt bei der Erstellung von Stellenanzeigen, veröffentlicht diese auf Wunsch in unterschiedlichen Stellenbörsen und vermittelt geeignete Bewerber. Darüber hinaus fördert die Agentur Bewerber mit verminderter Leistungsfähigkeit, qualifiziert noch nicht ausbildungsreife Jugendliche für den Einstieg ins Berufsleben und unterstützt die Arbeitgeber in diesem Fall mit Ausgleichszahlungen.
Au Pair
Bezeichnung für Jugendliche, die bei Gastfamilien im Ausland leben
Als Au Pair gilt gemeinhin jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene, der bei einer Gastfamilie im Ausland wohnt, um so Sprache und Kultur kennen zu lernen. Für ihr Mitwirken im Haushalt bzw. als Babysitter erhalten sie ein Taschengeld, eine Unterkunft und Verpflegung.
Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Verordnung für Ausbilder
Es handelt sich hierbei um eine Verordnung, die Informationen zur berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, zu Prüfungsausschüssen und zur Prüfungsordnung sowie weiteren Kategorien umfasst.
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Förderung für lern-beeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen qualifizieren Jugendliche, die ohne Förderung nicht in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden können. Darüber hinaus greifen sie auch, wenn der Abbruch einer Ausbildung droht. Durch das Erlernen von Fachtheorie, Fachpraxis und den Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie mit Hilfe sozialpädagogischer Begleitung werden die jungen Menschen in die Lage versetzt, eine Ausbildung aufzunehmen, fortzuführen und erfolgreich abzuschließen. Für die Durchführung erhalten die Bildungsträger die nötigen Kosten von der Agentur für Arbeit. Die Geschäftsstelle Lichtenberg informiert über die Hilfsmöglichkeiten.
Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP)
Programm zur Vergabe von Ausbildungsplätzen
Das Berliner Ausbildungsplatzprogramm dient der Förderung von bisher unversorgten, ausbildungsplatzsuchenden Berlinerinnen und Berlinern. Zielsetzung ist qualitative und anerkannte Ausbildungsplätze gewährleisten zu können. Tragendes Konzept bei der Beschaffung der Ausbildungsplätze ist die Ausbildung im Verbund, bei der eine Bildungseinrichtung, gemeinsam mit einem Kooperationsbetrieb, die Ausbildung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung durchführt.
Berliner Vertiefte Berufsorientierung (BVBO)
Programm, das Schülerinnen und Schülern dabei hilft, den passenden Beruf zu finden
Das BVBO kommt an acht Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in Lichtenberg zum Einsatz. Schülerinnen und Schüler der Klassen acht bis zehn und der dreizehnten Klasse können an verschiedenen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung teilnehmen. Dazu zählen etwa die Vertiefung der berufs- und betriebskundlichen Kenntnisse und praxisnahe Erfahrungen durch Einblicke in Beruf und Hochschule. Auch können die Jugendlichen ihre Stärken und Schwächen analysieren lassen und so prüfen, ob sie für einen bestimmten Beruf geeignet sind. Und schließlich lernen sie, an wen sie sich bei ihrer Berufsplanung wenden können und wo sie Unterstützung bei der Ausbildung finden. BVBO wird finanziert aus Mitteln des Landes Berlin und Mitteln der Arbeitsagenturen des Landes Berlin.
Berufsausbildungsbeihilfen (BaB)
Finanzielle Unterstützung für Jugendliche, die eine Ausbildung machen oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen
Die Beihilfe wird auch beim nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gewährt. Auszubildende erhalten die Förderung, wenn sie während der Ausbildung nicht bei ihren Eltern wohnen, weil die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Voraussetzung für die Leistung ist außerdem eine finanzielle Bedürftigkeit: Das heißt, der/die Auszubildende ist nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt und die Fahrtkosten aus eigenem Verdienst und anderen Quellen, wie etwa dem Einkommen der Eltern, zu finanzieren. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet ein Berater/eine Beraterin der örtlichen Agentur für Arbeit.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Ermöglicht sozial benachteiligten und lernbeeinträchtigten Menschen eine Berufsausbildung
Trotz ausbildungsbegleitender Hilfen können einige Jugendliche nicht in einem Betrieb ausgebildet werden, weil ihnen dafür die Voraussetzungen fehlen. Diesen Jugendlichen bietet eine BaE die Chance, dennoch einen Ausbildungsabschluss zu erlangen. Das Ziel dabei ist es, möglichst nach dem ersten Ausbildungsjahr in eine betriebliche Ausbildung zu wechseln. Gelingt dies nicht, führt der Lernende seine Ausbildung in der außerbetrieblichen Einrichtung bis zum Schluss fort. Teilnehmen können an dieser Maßnahme junge Menschen die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keine Ausbildung haben und wegen ihrer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung an keiner anderen Form der Ausbildung teilnehmen können. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Bundesgesetz, das die Berufsausbildung, die Ausbildungsvorbereitung, Fortbildung und Umschulung regelt
Das Gesetz beschreibt die rechtlichen Grundlagen zur Berufsausbildung. Es regelt unter anderem die Pflichten der Ausbilder und der Auszubildenden, die Bezahlung, die Anerkennung von Ausbildungsberufen, die Voraussetzungen der Ausbildungsbetriebe und die Prüfungen. Die Ausführung des Gesetzes liegt in der Hand der einzelnen Berufskammern (etwa Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). Sie sind dafür zuständig, zu prüfen, dass Auszubildende und Ausbilder für die Berufsausbildung geeignet sind, sie führen Statistiken und sie helfen den Auszubildenden mit Beratung, Vermittlung und Information. Das Berufsbildungsgesetz gilt seit dem 23. März 2005.
Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Unterstützung für den Übergang von Schule in Beruf
Die Berufseinstiegsbegleitung dient dazu, Schülerinnen und Schülern den Übergang von Schule in Ausbildung durch individuelle Begleitung zu erleichtern. Die wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung ist die Unterstützung bei der:
• Erreichung des Abschlusses der allgemein bildenden Schule
• Berufsorientierung
• Ausbildungsplatzsuche
• Begleitung im Übergangssystem
• Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
Berufsfelder
Einteilung einzelner Berufe in verschiedene fachliche Kategorien
Berufsfelder dienen der Orientierung bei der Vielzahl verschiedener Ausbildungsberufe. Sie fassen einzelne Berufe, die in derselben Branche oder mit demselben fachlichen Hintergrund ausgeübt werden, in einem oder mehreren Oberbegriffen zusammen. Dies kann zum Beispiel sein: Tourismus und Gastronomie, Maschinenbau, Verkauf, Gesundheitswesen oder Naturwissenschaften. Durch die Einteilung in einzelne Felder kann sich ein junger Mensch über Berufe informieren, die seinen eigenen Interessen und Fähigkeiten entsprechen und so gezielter nach einem passenden Ausbildungsberuf für sich selbst suchen. Die Agentur für Arbeit hält in ihren Berufsinformationszentren Übersichten über 27 verschiedene Berufsfelder bereit. Die „Berufe im Überblick“ können auch im Internet eingesehen werden.
Berufsinformationszentrum (BiZ)
Berufliches Informationszenter der Agentur für Arbeit
Das BiZ ist ein Zentrum für Selbstinformation zu den Themen: Bildung, Arbeit, Beruf und Arbeitsmarkt. Neben themenspezifischen Veranstaltungen können zusätzlich Online-Recherche zu passenden Ausbildungs- und Arbeitsplätzen betrieben und professionelle Bewerbungsunterlagen mit Unterstützung des BiZ-Personals erstellt werden.
Berufsqualifizierender Lehrgang (BQL)
Maßnahme zur Berufsvorbereitung
In diesem freiwillig besuchten Lehrgang werden in 14 Stunden Fachpraxis und 8 Stunden Fachtheorie Grundlagen geschaffen, um später möglichst erfolgreich eine Ausbildung zu absolvieren. Weitere 8 Unterrichtsstunden in allgemein bildenden Fächern sollen dazu beitragen einen Hauptschulabschluss zu erreichen oder zu verbessern. Für Klienten mit sonderpädagogischem Bedarf gibt es darüber hinaus weiterhin den BQL FL.
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Qualifizierungselement, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen
Die Maßnahme dient dazu, jungen Menschen in die Lage zu versetzen, eine Ausbildung aufzunehmen und erfolgreich zu absolvieren. Zielgruppe sind Jugendliche, die noch nicht über die Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen oder denen die Aufnahme einer Ausbildung aufgrund ihres persönlichen Bewerberprofils noch nicht gelungen ist. Die Teilnahme an den BvB dauert in der Regel bis zu einem Jahr, kann in Einzelfällen aber auch bis zu 24 Monate ausgeweitet werden. Während der Maßnahme wird den Jugendlichen geholfen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu überprüfen und zu beurteilen, welcher Beruf zu ihnen passt. Ihnen werden die erforderlichen Voraussetzungen für die Berufsausbildung vermittelt, etwa indem der Hauptschulabschluss nachgeholt wird. Ziel ist es, sie erfolgreich in eine zu ihnen passende Ausbildungsstelle einzugliedern.
BGS
Bildungsgutschein
Im Rahmen der Förderung von beruflicher Weiterbildung, kann die Agentur für Arbeit, bei Vorliegen der geltenden Förderungsvoraussetzungen, Bildungsgutscheine individuell festgestellten Bildungsbedarf aushändigen.
BNA
Berliner Netzwerk für Ausbildung
Das Projekt Berliner Netzwerk für Ausbildung wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin, der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen und den Agenturen für Arbeit Berlin Nord, Süd und Mitte gefördert.
Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz (BAföG)
Finanzielle Unterstüzung für Auszubildende in schulischen Ausbildungen
Das BAföG gibt jungen Menschen die Möglichkeit, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ausbildungsförderung kann für den Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, berufsbildenden Schulen und Abendschulen gewährt werden. Zu den Bedingungen gehören die Staatsangehörigkeit, die Leistungen in der Ausbildung sowie das Alter. Die Unterstützung muss schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Ausbildungen im dualen System (betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen) können nach dem BAföG nicht gefördert werden.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Sozialer freiwilliger Dienst
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Sowohl in den Bereichen Kultur, Sozialwesen und Ökologie, als auch im Sport, der Integration und im Zivil- und Katastrophenschutz, können die Freiwilligen sich engagieren. Der Bundesfreiwilligendienst soll so eine neue Kultur des Engagements und der Freiwilligkeit in Deutschland schaffen.
eBBR
Erweiterte Berufsbildungsreife (früher: erweiterter Hauptschulabschluss)
Sowohl am Ende der 9. Klasse, als auch am Ende der 10. Klasse kann die Berufsbildungsreife (BBR) erlangt werden. Sie berechtigt zum Weitergang in einen Ausbildungsgang, oder einen weiterführenden Schultyp (MSA).
Eingliederungsqualifizierung (EQ)
ausbildungsvorbereitendes Praktikum für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
Mithilfe eines Praktikums in einem Betrieb können Jugendliche Kenntnisse und Fähigkeiten erlangen und vertiefen, die sie für eine Ausbildung in einem Beruf vorbereiten. Jungen Menschen, die auf dem freien Markt keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, wird so die Chance gegeben, sich in der Praxis weiter zu qualifizieren und somit ihre Voraussetzungen zu verbessern. Förderfähig sind Jugendliche ohne erforderliche Ausbildungsreife und lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Die Praktika zur werden von der Wirtschaft bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet. Diese hilft dann bei der Vermittlung von geeigneten Bewerbern. Die Agentur erstattet dem privaten Arbeitgeber für sechs bis 12 Monate die Vergütung und gibt einen Zuschuss zur Sozialversicherung. Dauer und Inhalt des Praktikums legt der Arbeitgeber fest.
FSJ
Freiwilliges Soziales Jahr
Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Bereich der Evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das FSJ sind in Deutschland im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt.
FÖJ
Freiwilliges Ökologisches Jahr
Dieses als Bildungs- und Orientierungsjahr angedachte, welches sich an Jugendliche 16 bis 27 Jahren richtet und eine Mindestlaufzeit von 6 Wochen umfasst. Eingesetzt werden die Teilnehmer des FÖJ in verschiedenen Bereichen mit ökologischen Aspekten, beispielsweise in der Landwirtschaft, in Umwelt- und Naturschutzzentren oder in der Lebensmittelverarbeitung. Bei den Trägern handelt es sich meist um gemeinnützige Organisationen und Vereine.
HWK
Handwerkskammer
Aufgabe der Handwerkskammer/n ist es, in Abgrenzung zur IHK, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks eigenständig zu regeln.
IFD
Internationaler Freiwilligendienst
IFD im Ausland ist Sammelbegriff für verschiedenste ehrenamtliche und freiwillige Arbeitseinsätze im Ausland, die jeweils zwischen 3 und 18 Monaten dauern. Entsprechende Projekte gibt es in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen.
IHK
Industrie- und Handelskammer
Die IHK ist ein Lokaler Verbund berufsständischer Körperschaften des öffentlichen Rechts und besteht aus Unternehmen einer Region. Die Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerks- und Landwirtschaftsunternehmen, sowie Freiberufler (die nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an.
JarbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das JarbSchG beschreibt im Allgemeinen die Verordnungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Es gehört den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes an.
JGG
Jugendgerichtsgesetz
Das JGG regelt mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Der Grundgedanke hierbei ist „Erziehung vor Strafe“.
JuSchG
Jugendschutzgesetz
Das deutsche JuSchG ist ein Bundesgesetz das Verordnungen zum Schutz von Minderjährigen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien umfasst.
KUMULUS
Ausbildungs- Beratungs- und Vermittlungseinrichtung für Jugendliche mit Migrationshintergrund
Arbeitet im Auftrag der Beauftragten für Integration und Migration des Berliner Senates, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und wird gleichzeitig durch europäische Sozialfonds finanziert. Seit 2008 wirkt KUMULUS als Entwicklungspartnerschaft mit dem BQN e.V. zusammen.
MINT
Abkürzung für: Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Technik
MINT ist die zusammenfassende Bezeichnung von Unterrichts- und Studienfächern beziehungsweise Berufen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. MINT beschreibt den zentralen wirtschaftlichen Innovationssektor, wobei zu den klassischen Bereichen Naturwissenschaft und Technik durch das digitale Zeitalter auch die Strukturwissenschaften hinzugetreten sind, nicht nur als Grundlagenforschung, sondern konkrete angewandte Wissenschaft und Forschung.
ögB
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Im Fokus der ögB stehen erwerbsfähige Langzeitsarbeitslose, welche ohne eine entsprechende Förderung, mittelbedingt keinen Zugang zum Erwerbsleben finden würden.
OSZ
Oberstufenzentrum:
Berufsbildende Schule für den fachtheoretischen Unterricht innerhalb einer dualen Ausbildung. Die Einführung des Dualen Lernens führt dazu, dass neben dem schulisch-theoretischem Fachwissen, den Schüler/innen auch früh praktische Erfahrung zu Teil wird.
Regionaler Ausbildungsverbund Lichtenberg (RAV)
Kooperation lokaler Unternehmen und Ausbildungspartner bei der Durchführung von Ausbildungen
Der regionale Ausbildungsverbund Lichtenberg dient dem Ziel, Betriebe und Ausbildungssuchende zusammenzuführen. Die Firmen erhalten Unterstützung bei ihrer Nachwuchssicherung und junge Menschen in Lichtenberg können mit Hilfe des Verbundes ihre berufliche Zukunft beginnen. Im Verbund treffen sich Unternehmer, Vertreter von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen und andere Akteure an der Schnittstelle von Schule und Beruf regelmäßig, um neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit entwickeln und zu organisieren. So werden Kommunikationshemmnisse abgebaut und gegenseitige Wünsche in vertraulicher Atmosphäre besprochen. Durch diesen Dialog wird der Übergang von der Schule in den Beruf für viele Jugendliche erleichtert.
RÜM-Leitsystem
Regionales Übergangsmanagement
Das RÜM-Leitsystem ist Eine Übersicht, welche die Möglichkeiten beschreibt, die Jugendliche in Berlin im Anschluss an die allgemeinbildende Schule haben. Ausgehend von den Voraussetzungen und unterschiedlichen Zielsetzungen der/des Jugendlichen werden die Optionen benannt, in denen Jugendliche einen (nächst-höheren) Schulabschluss erwerben, sich auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereiten, eine Ausbildung machen und eine Studienbefähigung erwerben können. Link RÜM-Leitsystem
Sozialpädagogisch begleitete Berufsausbildung nach § 13 Abs. 2 SGB VIII (teilstationär: außerbetrieblich oder im Verbund)
Verbesserung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von benachteiligten oder beeinträchtigte junge Menschen mit festgestelltem Jugendhilfebedarf
Verbesserung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von benachteiligten oder beeinträchtigte junge Menschen mit festgestelltem Jugendhilfebedarf (erhöhter Unterstützungsbedarf an sozialpädagogischer Hilfe). Ziel ist es ihnen nötige Unterstützung zu einer selbstständigen Lebensführung zu bieten und ihnen beim Erreichen eines Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Hilfe zu leisten.
Unternehmensportal Lichtenberg (upl)
Internetplattform für Unternehmen aus der Region
Das Portal informiert darüber, welche Unternehmen in Lichtenberg tätig sind. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen und miteinander zu kooperieren. In den verschiedenen Börsen finden Unternehmer/innen Möglichkeiten der Zusammenarbeit nach ihrem Bedarf. So werden dort etwa über freie Maschinenkapazitäten informiert oder Jobangebote eingestellt. In der Jobbörse werden unter anderem auch Ausschreibungen für Ausbildungsplätze veröffentlicht. Jugendliche können sich so im Internet über Möglichkeiten einer Ausbildung in einem Betrieb ihrer Nähe informieren. Darüber hinaus bietet das Portal zahlreiche praktische Informationen für Lichtenberger Unternehmen, vom Thema Gewerbeansiedlung bis hin zu Fragen der Energieeffizienz. Die Eintragung eines Unternehmens sowie die vollständige Nutzung dieser Plattform ist gebührenfrei.
WAT
Wirtschaft Arbeit Technik
Ist ein Unterrichtsfach (früher Arbeitslehre oder Polytechnik), in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Technik.
Wirtschaftskreis Hohenschönhausen-Lichtenberg (WKHL)
Zusammenschluss lokaler Unternehmen
Im Wirtschaftskreis organisieren sich die Unternehmen in Hohenschönhausen und Lichtenberg eigenständig, um gemeinsam Projekte im Bezirk umzusetzen und miteinander zu kooperieren. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung von Kindern und Jugendlichen. So führt die Initiative „Berufsorientierung und Bewerbung“ Seminare in Schulen durch, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, wie sie sich für einen Ausbildungs-, Praktikums-, Studien- oder Arbeitsplatz bewerben können. Darüber hinaus unterhält der Wirtschaftskreis eine Stiftung zur Förderung von sozialen Kinder- und Jugendprojekten. Auch sportliche und freizeitliche Veranstaltungen organisiert der Wirtschaftskreis und trägt damit zu einer vitalen Bezirksatmosphäre bei.
ZVS
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
Ungefähr ein Drittel der Studienplätze in Deutschland werden über die „ZVS“ vergeben (ausschließlich für Studienanfänger in einem Studiengang). Die restlichen Studienplätze werden direkt von den Universitäten vergeben. Die ZVS vergibt ausschließlich Studienplätze, die als Abschluss ein Diplom oder ein Staatsexamen vorsehen.